BOKraft

Untersuchungen nach §§ 41, 42(2) bzw. 42(1) BOKraft

Wir untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Mietwagen nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr). Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.